Wir sind als „präqualifiziert“ eingetragen.

Wie bundesweit mehr als 1.000 Unternehmen sind wir auch im „Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen“ eingetragen. Für diese Unternehmen gilt bei öffentlichen Aufträgen nunmehr grundsätzlich die Eignungsvermutung. Wir ersparen uns mit der Eintragung die zeitintensive und oftmals fehlerbehaftete Nachweisführung bei der Abgabe von Angeboten.

Wir sind als eingetragene Unternehmen nun dazu berechtigt, das Logo „AVPQ“ zu werblichen Zwecken zu nutzen. Darüber hinaus können sich z.B. Vergabestellen über die allgemein zugängliche Recherchefunktion im AVPQ einen Überblick über die in ihrem Umfeld für entsprechende Aufträge geeignete und präqualifizierte Unternehmen verschaffen.

„Die Eintragung im amtlichen Verzeichnis der IHKs entlastet die Unternehmen von der oftmals aufwändigen Zusammenstellung der teilweise umfangreichen Nachweise und führt so im Ergebnis zu einer regelmäßigen und verstärkten Beteiligung der Unternehmen an Ausschreibungsverfahren“, erklärt Annette Karstedt-Meierrieks, fachliche Leiterin des AVPQ im DIHK in der Juni Ausgabe des IBR Online.



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