Umweltverträglichkeitsprüfung

Sie regelt das Verwaltungsverfahren zur vorausschauenden Beurteilung der Auswirkungen von besonders umweltrelevanten Vorhaben. Ziel des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 12. 02. 90 (BGBI. I S. 205) ist es, bei umweltgefährdenden Projekten zur wirksamen Umweltvorsorge nach einheitlichen Grundsätzen sicherzustellen, dass
• die Auswirkungen auf die Umwelt frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet werden,
• das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung so früh wie möglich bei allen behörd¬lichen Entscheidungen über die Zulässigkeit berücksichtigt wird.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren, die der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben dienen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Auswir¬kungen eines Vorhabens auf die Schutzgüter:
• Menschen, Tiere und Pflanzen
• Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, einschließlich der jeweiligen Wechsel¬wirkungen
• Kultur- und sonstige Sachgüter.
 

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