Handlungsbereiche
Nach § 205 Leistungsbild Projektsteuerung vorgenommene Gliederung der Leistungen von Auftragnehmern, die Funktionen des Auftraggebers bei der Steuerung von Projekten mit mehreren Fachbereichen übernehmen, in
A - Organisation, Information, Koordination und Dokumentation,
B - Qualitäten und Quantitäten,
C - Kosten und Finanzierung sowie
D - Termine, Kapazitäten und Logistik.
Handlungsverantwortung
Verantwortung des Stelleninhabers für seine Tätigkeit im Rahmen des Delegationsbereiches.
Hauptunternehmer
Ein Rohbauunternehmer wird bei der Vergabe nach Fachlosen/ Gewerken gemäß § 4 Nr.3 VOB/A als Hauptunternehmer bezeichnet. Für die weiteren Teilleistungen, wie z. B. die Technischen Anlagen und den Ausbau, werden dann weitere Nebenunternehmer eingeschaltet.
Hierarchie
Je nach Gliederungsprinzip (Unter-, Gleich- und Überordnung von Aufgaben) ergibt sich die rangmäßige Ordnung von Ausführungsstellen und Instanzen innerhalb der Organisation als soziale Rangordnung.
Honorar
Preis für eine vereinbarte Leistung
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Für alle Auftraggeber (nicht nur der öffentlichen Hand) einerseits sowie Architekten und Ingenieure andererseits geltendes Recht zur Regelung der Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure vom 17. 09. 76 (BGBI I S. 2805) i. d. F. der 5. Novelle vom
21.09.95 (BGBI. I S. 1174).