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  September 2001

Berlin-Prenzlauer Berg
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Halbzeit statt Schlusspfiff

Stadterneuerung in Prenzlauer Berg – eine gemischte Bilanz Von A. Molle

Wer sich für Stand und Perspektiven der Stadterneuerung in Prenzlauer Berg interessiert, hatte letzthin besonders viele Gelegenheiten, Wissenslücken zu schließen. So zum Beispiel mit einem Besuch der im Auftrag des Stadtentwicklungssenats von der S.T.E.R.N. GmbH erstellten Ausstellung »Halbzeit. Stadterneuerung in Prenzlauer Berg«, die vom 14. Juni bis 2. September in der Kulturbrauerei stattfand. Dass in den letzten zehn Jahren 600 Millionen DM Fördermittel in die fünf Sanierungsgebiete von Prenzlauer Berg geflossen sind, so dass 50 Prozent der bislang erfolgten Altbausanierungen dank der mit der Förderung verknüpften Mietpreisbindungen sozialverträglich gestaltet werden konnten, und dass in den Gebieten inzwischen ein Drittel des 32.000 Wohnungen umfassenden Bestands Vollstandard hat - dies und vieles mehr steht für eine durchaus eindrucksvolle Zwischenbilanz, zumindest was die bauliche Seite betrifft. Dagegen dürfte dem aufmerksamen Besucher nicht entgangen sein, dass ein so gravierendes Problem wie die sowohl im Vorfeld als auch im Ergebnis von Privatmodernisierung und Umwandlung zunehmend systematisch betriebene Verdrängung angestammter Mieter unterbelichtet blieb.

Öffentlicher Disput

Weitgehend kompensiert wurde dies durch Diskussionsrunden in der Kulturbrauerei, von denen zwei schon deshalb hervorzuheben sind, weil sie auch Sanierungsbetroffenen Gelegenheit boten, Stadtentwicklungssenator Peter Strieder (SPD) auf den Zahn zu fühlen. Vor allem auf dem 27. »Stadtforum von Unten« am 17. Juli, teilweise auch bei der Podiumsdiskussion am 31. August zur »Zukunft der Stadterneuerung« wurde mit Blick auf die sozialen Aspekte der inzwischen zu 80 % mit Privatkapital finanzierten Altbausanierung Tacheles geredet. So führte Strieders Bemerkung, dass Privatmodernisierung, die bei anhaltend rückläufigem Einsatz von Fördermitteln künftig noch größeres Gewicht erlange, »natürlich zu Verdrängung führt«, folgerichtung zu der Frage, was der Senat dagegen zu tun gedenkt, hatte er sich doch schon 1993 in den Leitsätzen zur Stadterneuerung dazu bekannt, »die Verdrängung vor allem einkommensschwacher Bevölkerungsgruppen zu vermeiden«. Die Realität sieht anders aus. Mieterberater bestätigten, dass vor allem in den Häusern, in denen Modernisierung mit der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einhergeht, kaum noch Altmieter wohnen.

»Im Konflikt zwischen Eigentümern und Mietern bleiben vor allem die sozial Schwachen auf der Strecke«, attestierte auch der Stadtsoziologe Professor Hartmut Häußermann von der Humboldt-Universität. Er regte eine flexiblere Förderpraxis an, bei der z. B. frei finanzierte und geförderte Sanierung in einem Objekt miteinander verknüpft werden, um wenigstens für einige Wohnungen erträgliche Mieten sowie Belegungsrechte zu sichern. Breiten Raum nahm vor allem beim Stadtforum von Unten auch der Streit um die Geltungsdauer der Mietobergrenzen ein, mit denen derzeit in den meisten ostberliner Sanierungsgebieten die Erhöhung der Grundmiete nach Privatmodernisierung für fünf Jahre ausgeschlossen wird. Hatte sich Strieder zunächst kategorisch dagegen gewandt, gab er sich bei der Podiumsdiskussion Ende August deutlich moderater: »Dass wir mit Mietobergrenzen auch in der zweiten Halbzeit weiter arbeiten müssen, ist unstrittig. Die Juristen in meiner Verwaltung halten nunmehr eine zweijährige Geltungsdauer für akzeptabel, es geht also voran«. Die Zeitschrift »Das Grundeigentum« hatte dagegen kürzlich den »Schlusspfiff« für die Mietobergrenzen gefordert. Der gängigen These, längerfristige Mietobergrenzen seien der Tod der Sanierung, widersprach der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Soziales, Andreas Bossmann, mit der Feststellung, dass in den Sanierungsgebieten von Prenzlauer Berg seit Einführung der fünfjährigen Mietpreisbindung Anfang 1999 für 380 Gebäude mit mehr als 5.200 Wohnungen sanierungsrechtliche Modernisierungsgenehmigungen erteilt worden sind und 90 % der Antragsteller sich zur Einhaltung der Mietobergrenzen verpflichteten.