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  Juni 2001

Berlin-Prenzlauer Berg
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Gedämpfte Erwartungen

Bezirksamt hält Beschränkung von Kneipenplätzen nur bedingt für möglich

Die Forderung der Betroffenenvertretungen, der weiteren Expansion des Gaststättengewerbes in den Sanierungsgebieten Kollwitzplatz, Teutoburger Platz und Helmholtzplatz durch die Festlegung von Obergrenzen für Kneipenplätze Einhalt zu gebieten, ist planungsrechtlich nicht durchsetzbar. Das ist das Fazit eines Zwischenberichts, den der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Soziales, Dr. Andreas Bossmann, in der Mai-Sitzung des Sanierungsbeirats Prenzlauer Berg erstattete.

Die Betroffenenvertretungen hatten angesichts wachsenden Anwohnerunmuts über die vom ausufernden Gaststättengewerbe verursachte Beeinträchtigung der Wohnqualität als maximal zulässige Variante ein Verhältnis von Kneipenplätzen zur Zahl der Gebietsbewohner von 1 zu 3 vorgeschlagen und die Aufstellung entsprechender Text-Bebauungspläne gefordert (s. VOR ORT 4/2001).

"Wir sind nach umfangreicher Prüfung zu dem Schluss gekommen, dass Negativ-Bebauungspläne, die lediglich eine bestimmte Entwicklung verhindern sollen, nicht so ohne weiteres möglich sind und auch nicht die erforderliche Zustimmung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung finden würden", sagte Dr. Bossmann unter Verweis auf eine entsprechende Stellungnahme des Stadtplanungsamts. Die Quotierung von Kneipenplätzen sei ein Gestaltungsmittel, das die Baunutzungsverordnung nicht vorsieht.

Kneipen haben Bestandschutz

Dennoch gebe es Möglichkeiten, die Wohnbevölkerung vor negativen Auswirkungen des Kneipenbooms zu schützen. Dazu gehöre vor allem die Ausweisung der betroffenen Bereiche als allgemeine Wohngebiete. Dort sind Schank- und Speisewirtschaften, die der Gebietsversorgung dienen, zwar zulässig, doch unterliegt ihre Zulassung spezifischen Genehmigungsvorbehalten. "Das ist der einzige Weg, das Problem in den Griff zu bekommen, auch wenn damit eine Begrenzung der Zahl der Kneipenplätze nur bedingt möglich ist", resümierte der Stadtrat und erinnerte daran, dass die bereits vorhandenen gastronomischen Einrichtungen ohnehin Bestandsschutz genießen.

Eine tiefer gehende Debatte über die von Anwohnern beklagte nächtliche Ruhestörung durch die zahlreichen Schankvorgärten kam auch diesmal nicht zustande, da Vertreter des Tiefbauamts, das für die Genehmigung von Gaststättenaußenplätzen zuständig ist, der Einladung zur Sitzung des Sanierungsbeirats erneut nicht gefolgt waren.
A. Molle