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  Juni 2001

Berlin-Prenzlauer Berg
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Umwandlung forciert Wegzug

In der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sieht man keinen Handlungsbedarf

Die Zahlen, die die Mieterberatung jetzt im Sanierungsbeirat vorgelegt hat, stimmen nachdenklich. In den fünf Sanierungs- und neun Milieuschutzgebieten von Prenzlauer Berg gehen die meisten Privatmodernisierungen inzwischen mit der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einher, und die ist in der Regel mit dem Wegzug angestammter Mieter verbunden. So sind in Häusern, die seit 1999 saniert und in Einzeleigentum aufgeteilt wurden, im Schnitt nur noch 20 Prozent der Wohnungen von Mietern belegt, die vorher dort wohnten. Noch 1998 war nach Privatmodernisierung eine Altmieterquote von 50 Prozent registriert worden.

Gegenstand der jüngsten, noch unvollständigen Erhebung, die im Zusammenhang mit der Debatte im Sanierungsbeirat zu den Folgen der Umwandlungswelle durchgeführt wurde (s. VOR ORT 3/2001), waren ca. 600 Wohnungen in 25 Häusern, 15 davon in den Sanierungsgebieten und 10 im Milieuschutzgebiet Falkplatz. Dabei wurde festgestellt, dass nach Umwandlung und Modernisierung nunmehr elf Häuser weitgehend und fünf völlig frei von Altmietern sind. Ein Drittel der Wohnungen war bereits zum Zeitpunkt, da die Mieterberatung Prenzlauer Berg mit der Betreuung der betroffenen Mieter beauftragt wurde, leer gezogen worden. Inzwischen sind im Falkplatzgebiet mehr als 60 Häuser mit ca. 1.200 Wohnungen von Umwandlung bzw. Umwandlungsabsichten betroffen, im angrenzenden Milieuschutzgebiet Arnimplatz sind es über 80 Gebäude mit 2.500 Wohnungen, ein Drittel des Bestands.

Im Sanierungsbeirat überwiegt die Meinung, dass dieser Trend das vom Senat proklamierte Stadterneuerungsziel konterkariert, intakte Bewohnerstrukturen zu erhalten. Dabei wird auch darüber diskutiert, ob der Senat nicht endlich die den Länderregierungen vom Baugesetzbuch ( 172) eröffnete Möglichkeit nutzen sollte, die Umwandlung in Milieuschutzgebieten per Rechtsverordnung wenigstens für die Dauer von fünf Jahren unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen. 1998 hatte die Große Koalition im Abgeordnetenhaus einen entsprechenden PDS-Antrag abgelehnt. Jetzt hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung VOR ORT auf Anfrage mitgeteilt, dass sie eine solche Rechtsverordnung "auch heute nicht für zweckmäßig" hält. Die Bildung von Wohnungseigentum, auch in Sanierungs- und Erhaltungsgebieten, liege durchaus im Interesse Berlins und sei "auch zur langfristigen Stabilisierung der Gebiete sinnvoll".
A. Molle