Fall für den Kadi CDU-Fraktion trägt Namensstreit vor Gericht
Wie schon zur April-Tagung hatte Vorsteher Axel Bielefeldt (PDS) auch die Einladung zur 7. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 23. Mai mit der Überschrift "3. Prenzlauer Berg, Weißensee und Pankow" versehen. Diesen Interimsnamen hatte die BVV dem Großbezirk im Nordosten auf PDS-Antrag am 28. März verpasst und damit die im Dezember von ihr gewählte Bezeichnung "Pankow" aufgehoben. War die CDU-Fraktion am 11. April aus Protest gegen den "PDS-Namensterror" aus der BVV-Sitzung ausgezogen, so begnügte sich ihr Vorsitzender Dieter Stenger diesmal mit der Erklärung, die CDU habe beim Verwaltungsgericht Berlin beantragt, die BVV auf den Namen "Pankow" zu verpflichten. Er berief sich dabei u. a. auf ein Schreiben von Bürgermeister Alex Lubawinski (SPD) an die CDU-Anwälte, wonach es bis zum Abschluss einer vom Bezirksamt veranlassten verwaltungstechnischen Prüfung der Handhabbarkeit des "Bandwurmnamens" bei "Pankow" bleibe. Die BVV soll bis Mitte Juni über das Ergebnis dieser Prüfung informiert werden. Ein Antrag auf Nummerierung aller 12 Bezirke, den Lubawinski gemäß BVV-Beschluss Mitte Mai im Rat der Bürgermeister einbrachte, fand dort außer durch Friedrichshain-Kreuzberg keine Unterstützung. Dass die "Battle of Pankow" damit ein Ende findet, gilt jedoch als wenig wahrscheinlich.
In Verzug
Viel Zeit lassen sich die Bezirksverordneten auch mit der Beschlussfassung über die Geschäftsordnung der BVV. Sie ist bereits zweimal verschoben worden und soll nun frühestens im Juli erfolgen, neun Monate nach Konstituierung des Gremiums. Wie am Rande der BVV-Sitzung am 23. Mai verlautete, gibt es vor allem seitens einiger Verordneter aus den ehemaligen Bezirken Pankow und Weißensee Einwände gegen den im Entwurf enthaltenen Passus, wonach Anträge in der BVV außer zu Haushalts-, Personal- und Grundstücksangelegenheiten sowie zur Abwahl von Bezirksamtsmitgliedern auch von Bürgern oder einer Gruppe von Bürgern gestellt werden können, wenn sie von mindestens einem Verordneten eingebracht werden. In der BVV Prenzlauer Berg war diese Art von Bürgerbeteiligung im Unterschied zu Pankow und Weißensee bereits seit Mitte der 90er Jahre praktiziert worden.
Konkrete Beschlüsse
Zu den Beschlüssen mit stadtentwicklungspolitischer Relevanz, die in der BVV-Sitzung am 23. Mai gefasst wurden, gehört die von der CDU initiierte Empfehlung an das Bezirks-amt, im direkten Kontakt mit dem Senat alle dort noch bestehenden Vorbehalte gegen die unentgeltliche Übernahme einer ehemaligen Bahnfläche für den 4. Abschnitt des Mauerparks oberhalb des Gleimtunnels auszuräumen. Dessen Bau verzögert sich, weil Finanzsenator Kurth das Angebot der Deutschen Bahn AG ablehnt, dem Land Berlin das Grundstück im Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme zu überlassen und die Baukosten zu tragen, solange die Bahn nicht auch die Haftung für eventuelle Altlasten an diesem Standort übernimmt (s. S. 16).
Einstimmig angenommen wurden Anträge der SPD und der PDS zur dauerhaften Sicherung der Kleingartenanlagen in Prenzlauer Berg, deren Gesamtfläche von 300.000 m² hier mehr als ein Drittel des öffentlichen Grüns ausmacht. Während der SPD-Antrag das Bezirksamt auffordert, sich beim Senat für eine Änderung des Flächennutzungsplans in Bezug auf die beiden Kleingartenanlagen an der Bornholmer Straße einzusetzen, um deren geplante Bebauung zu verhindern, wird im PDS-Antrag die Herausnahme der vom Senat vorgesehenen Straßenführung zwischen Michelangelostraße und Weißenseer Weg in südlicher Umfahrung des Jüdischen Friedhofs gefordert. Durch den Bau dieser Straße würden beträchtliche Teile der Kleingartenanlagen am Volkspark Prenzlauer Berg vernichtet. Die BVV-Initiative hat vor allem den Bezirksverband der Kleingärtner in Prenzlauer Berg in der Erwartung bestärkt, dass sich nun auch im Abgeordnetenhaus eine Mehrheit für den dauerhaften Erhalt der Anlagen findet (s. S. 6).
Ebenfalls unisono folgten die Verordneten einem CDU-Antrag, mit dem das Bezirksamt ersucht wird, die Umweltstreifen im Großbezirk zu verstärken. Ihre Zahl soll nun zunächst auf mindestens sechs Personen erhöht werden.
Starke Beachtung vor allem im Gleimviertel findet der auf Antrag des Verkehrsausschusses gefasste BVV-Beschluss, wonach sich das Bezirksamt bei der Straßenverkehrbehörde und der Polizei dafür einsetzen soll, dass bei Großveranstaltungen in der Max-Schmeling-Halle kurzfristig eine Regelung getroffen wird, die Ordnung und Sicherheit für die Gebietsbewohner gewährleistet. So sollen bei Großveranstaltungen die Seitenstraßen der Gleimstraße im näheren Hallenumfeld gesperrt und die Zufahrt nur Anwohnern, Taxis und Veranstaltern gewährt werden. Außerdem wir gefordert, künftig konsequenter gegen illegales Parken vorzugehen.
Albrecht Molle