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  Juni 2001

Berlin-Prenzlauer Berg
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Eine böse Überraschung Foto: F. W.

Ein Fall für zwei

Gericht erklärt Mietminderung zur Mietschuld

Franziska W., die mit ihrem kleinen Sohn in einer unsanierten Zweizimmerwohnung in der Raumerstraße15 wohnt, ist geschockt. Ihr Vermieter, die Conference on Jewish Material Claims against Germany, an die das ehemals in jüdischem Besitz befindliche Grundstück Ende 1999 rückübertragen worden war, hat sie wegen Mietrückstands auf Räumung der Wohnung verklagt. Das Amtsgericht Mitte hat der Klage in vollem Umfang stattgegeben. Doch die alleinerziehende Mutter, die nun rund 2.300 DM an die JCC zahlen und obendrein auf die Straße gesetzt werden soll, fühlt sich ganz und gar nicht als Mietschuldnerin, sondern als Opfer eines Vermietertricks, dem auch andere Hausbewohner aufgesessen sind. Ihre Odyssee begann vor eineinhalb Jahren.

Als Frau W. die 64 m² große Wohnung im Vorderhaus der Raumerstraße 15 im Dezember 1999 anmietete, legte ihr der damalige Vermieter, die Leipziger Treuhand-Vermögensverwaltung und Immobilien GmbH (TIV), einen Mietvertrag vor, der sie in wesentlichen Punkten eindeutig benachteiligt. Als Wurzel allen Übels hat sich eine Klausel erwiesen, wonach die Mieterin alle Instandsetzungsarbeiten auf eigene Kosten durchzuführen und auf Schadensersatzansprüche wegen Mängeln der Mietsache zu verzichten habe. Frau W. unterschrieb den Knebelvertrag trotzdem, weil sie auf eine bezahlbare Bleibe angewiesen war. "Ich dachte, es wird schon nicht so schlimm kommen, zumal mir mein Vater bei der Renovierung helfen wollte", versucht sie heute, ihre Vertrauensseligkeit vor sich selbst zu rechtfertigen. Doch es kam schlimm.

Gravierende Mängel

Als sich Tochter und Vater ans Werk machten, der Bruchbude -vertragsgemäß auf eigene Kosten- einen Hauch von Wohnlichkeit zu verpassen, traten gravierende Schäden zu Tage, die bei der Wohnungsübergabe nicht erkennbar gewesen waren und deren Behebung die Mieterin finanziell total überfordert hätte. So stellte sich zum Beispiel beim Abriss der maroden Dusche und beim Entfernen alter Fliesen heraus, dass die Wände dahinter triefend nass und von Schimmel befallen waren. Auch ließ sich die Wohnung wegen defekter Öfen und undichter Fenster nicht richtig beheizen.

Auf Anraten des Berliner Mietervereins, wo man ihr bestätigte, dass es nach geltendem Recht Sache des Vermieters ist, die Mietsache in einem gebrauchsfähigen Zustand zu halten, stellte Franziska W. der TIV ein Mängelprotokoll mit der Aufforderung zu, die schlimmsten Schäden innerhalb von vier Wochen zu beseitigen oder zumindest ein Gespräch mit ihr zu führen. Doch die Hausverwaltung reagierte nicht. Erst als die Mieterin nach entsprechender Ankündigung die Mängelbeseitigung selbst in Auftrag gegeben und begonnen hatte, von ihrem Recht auf Mietminderung Gebrauch zu machen, erhielt sie ein Schreiben aus Leipzig, in dem ihr "Bosheit" unterstellt und unter Berufung auf den Mietvertrag eine Mietminderung zurückgewiesen wurde. Frau W. hatte also kein Glück mit ihrer Wohnung, und dann kam auch noch Pech hinzu.

Kalte Dusche

Im März 2000 erhielten die Mieter in der Raumerstraße 15 ein Schreiben der Jewish Claims Conference, die sich als neuer Eigentümer vorstellte und mitteilte, dass die Miete ab April an die nun für das Grundstück zuständige, in Berlin ansässige Hausverwaltung Skorzus zu zahlen sei. Doch gleichzeitig forderte die alte Hausverwaltung TIV die Mieter auf, die Miete weiter nach Leipzig zu überweisen. "Plötzlich hatten wir zwei Verwaltungen, das hat uns total verunsichert", erinnert sich Frau W. Wie andere Hausbewohner eröffnete auch sie ein Sparkonto auf ihren eigenen Namen, auf das sie ihre -nach wie vor geminderte- Miete überwies, um sich vor einer doppelten Zahlung zu schützen.

Als die TIV sich im Streit um die Eigentumsrechte geschlagen gab, ließ Frau W. die Mängelliste und die Handwerkerrechnungen der neuen Hausverwaltung zugehen und bat um deren Begleichung bzw. Verrechnung mit der monatlichen Mietzahlung. Die Firma Skorzus ließ zwar die kaputten Öfen in der Wohnung reparieren, reagierte aber nicht auf den Vorschlag, die der Mieterin unter der alten Hausverwaltung entstandenen Kosten zu erstatten bzw. mit der Miete zu verrechnen. Stattdessen flatterte Franziska W. im Oktober 2000 eine Räumungsklage wegen Mietschulden ins Haus. Nachdem sie einen vom Amtsgericht Mitte angeregten Vergleich abgelehnt hatte, der ihr gegen Zahlung von 2.336 DM das Recht eingeräumt hätte, in der Wohnung zu verbleiben, erging am 9. Mai das richterliche Urteil: Zahlen und Wohnung räumen! Frau W. hat ihren Anwalt beauftragt, Berufung einzulegen und hofft in der nun folgenden zweiten Instanz auf einen verständnisvolleren Richter.
Albrecht Molle